Was können Patienten fordern, wie sind sie aufzuklären und liegt für Ärzte ein gesteigertes Haftungsrisiko vor bei der Anwendung von Desensibilisierungsprodukten?Patienten haben einen Anspruch auf Therapiewirksamkeit. Präparate, deren Wirksamkeit klinisch bestätigt wurde, sind vor diesem Hintergrund grundsätzlich zu priorisieren. Gleichzeitig muss aber auch Wissen, dass die Wirksamkeit in Studien (noch) nicht dargelegt wurde, in die Therapieentscheidung einfließen und Teil der Aufklärung sein. Therapien, zu denen es keine (klinische) Datenlage gibt, sind daher dann zu akzeptieren, wenn es keine evidenzbasierte, gleichwertige Alternative gibt. Während bei Fertigarzneimitteln die Wirksamkeit durch Zulassungsstudien evidenzbasiert erwiesen ist, muss eine solche bei DS-Produkten (sofern es keine Studien gibt) im Streitfall durch den Arzt dargelegt werden.