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Anwendung der Andeutungstheorie für Ermittlung des hypothetischen Stifterwillens

RechtsprechungJudikaturJohannes GasserPSR 2024/48PSR 2024, 179 - 188 Heft 4 v. 20.1.2025

Art 552 §§ 9 Abs 2, 29 Abs 1, 32 PGR; Art 564 Abs 2 PGR a.F.

Für die Frage einer nachträglichen Unteraufsichtstellung müssen sowohl der Stiftungsrat als auch das Stiftungsaufsichtsgericht den (hypothetischen) Stifterwillen prüfen.

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