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Unterlassungsanspruch des Begünstigten nur bei grobem Ermessensmissbrauch des Stiftungsrats (inkongruente Substiftung)

RechtsprechungJudikaturJohannes GasserPSR 2024/47PSR 2024, 174 - 178 Heft 4 v. 20.1.2025

Art 552 §§ 24 Abs 1, 25 Abs 1 PGR; § 1295 Abs 2 ABGB

Begünstigten kommt mangels entsprechender vertraglicher Weisungsrechte grds kein Mitwirkungs-, geschweige denn ein Vetorecht gegen eine Geschäftsführungsmaßnahme der Stiftungsverwaltung zu.

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