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Abberufungskompetenzen des Stiftungsrates

RechtsprechungJudikaturJohannes GasserPSR 2024/44PSR 2024, 168 - 169 Heft 4 v. 20.1.2025

Art 932a § 54 Abs 2 TrUG, Art 552 § 35 PGR

Auch dann, wenn in den Statuten einer Stiftung eine Regelung betreffend die Abberufung aus dem Stiftungsrat fehlt, hindert dies die Abberufung eines Stiftungsratsmitglieds durch den (Gesamt-)Stiftungsrat nicht, weil sich eine solche Abberufungskompetenz schon aus dem Gesetz (Art 932a § 54 Abs 2 TrUG) ergibt.

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