OGH 15. 10. 2024, 2 Ob 66/24f (FN 1)
In der gegenständlichen Entscheidung musste sich der OGH erstmals zur Frage äußern, ob ein umfassender Änderungsvorbehalt der Erbringung des Vermögensopfers im Anwendungsbereich des ErbRÄG 2015 entgegensteht.
Abstract aus PSR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.