Am 20. 11. 2024 hat der Nationalrat das FM-GwG-Anpassungsgesetz (FN 1) beschlossen. In § 6 Abs 1 Z 2 FM-GwG ist nun gesetzlich ausdrücklich vorgesehen, dass Banken (Verpflichtete) Einsicht in eine allenfalls errichtete Stiftungszusatzurkunde
Abstract aus PSR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.