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Verlangen eines Stiftungsrats auf Haftungsfreizeichnung gegenüber einem Begünstigten vor einer Ausschüttung als Abberufungsgrund

RechtsprechungJudikaturN. N.PSR 2021/52PSR 2021, 200 - 204 Heft 4 v. 26.1.2022

Art 182, 552 §§ 29, 33 flPGR

Das Gericht hat grundsätzlich nicht anstelle des Stiftungsrates zu handeln, sondern iS einer Missstandsaufsicht dann einzuschreiten, wenn die Stiftung bzw das Stiftungsvermögen durch offensichtlich zweckwidrige bzw auf sachfremden Kriterien beruhende Entscheidungen durch das Stiftungsorgan gefährdet würde.

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