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Privatschulen, Begriff.

3. VwGH – Administrativrecht72 Wissenschaft, HochschulenSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2016/6036Jus-Extra VwGH-A 2016, 3 Heft 360 v. 1.1.2016

§ 3 Abs 4 StudFG

Unter „Privatschulen“ iSd § 3 Abs 4 StudFG sind Privatschulen gem § 2 PrivSchG zu verstehen. Eine Schauspielschule ist keine Privatschule.

VwGH, 28.10.2015, Ro 2014/10/0130

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