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Pflegegeldstufe 5

SozialrechtEntscheidungeninfas 2010, S 17infas 2010, 75 Heft 2 v. 1.3.2010

Wenn die ständige Rufbereitschaft einer Pflegeperson durch ein Babyphon eine regelmäßige Nachschau in der Nacht erübrigt, liegt trotzdem ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand vor.

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