Wenn die ständige Rufbereitschaft einer Pflegeperson durch ein Babyphon eine regelmäßige Nachschau in der Nacht erübrigt, liegt trotzdem ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand vor.
Wenn die ständige Rufbereitschaft einer Pflegeperson durch ein Babyphon eine regelmäßige Nachschau in der Nacht erübrigt, liegt trotzdem ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand vor.