Angehörige tragen oft die soziale Last, rechtlich werden ihnen in Erwachsenenschutzverfahren aber nur sehr beschränkte Möglichkeiten eingeräumt. Das dient der Wahrung von Autonomie und Privatsphäre betroffener Personen sowie dem Schutz vor familiärem Paternalismus. Rekursmöglichkeiten und Akteneinsicht stehen daher nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß zu (OGH 23. 10. 2025, 2 Ob 172/25w).

