Kündigung bestehender Heimverträge: ein Überblick. Personalmangel führt zunehmend zur Reduktion von Betreuungsangeboten und fallweise auch zur Kündigung bestehender Heimverträge. Ob eine Kündigung die Voraussetzungen des § 27i KSchG erfüllt, ist mittels Klage zu klären. Eine einstweilige Verfügung ist vom Gericht nur zu erlassen, wenn sonst ein unwiederbringlicher Schaden eintritt oder die Durchsetzung eines Anspruchs verunmöglicht oder erheblich erschwert wird.

