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Wie kann eine betroffene Person eine gesetzliche Erwachsenenvertretung "beseitigen"?

HeimAufG, UbG & ErwachsenenschutzrechtAufsatzMichaela SchweighoferÖZPR 2025/52ÖZPR 2025, 82 - 83 Heft 3 v. 8.7.2025

Immer wieder kommt es vor, dass sich Betroffene für eine gesetzliche Erwachsenenvertretung aussprechen, weil diese ja viel weniger eingriffsintensiv ist als eine gerichtliche Erwachsenenvertretung, dann aber - aufgrund von innerfamiliären Streitigkeiten (vor allem zwischen den Kindern) - diese dann doch nicht mehr möchten, weil sie sich bei den Konflikten nicht "auf eine Seite stellen" wollen. Es bestehen auch nach wie vor gewisse Unklarheiten über die gesetzliche Erwachsenenvertretung an sich, vor allem aber darüber, unter welchen Voraussetzungen eine betroffene Person die gesetzliche Erwachsenenvertretung wieder "beseitigen" kann.

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