Kein Arbeitsunfall - Sturz mit E-Scooter am Arbeitsweg. Der Oberste Gerichtshof (OGH) verneint das Vorliegen eines der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegenden Arbeitsunfalles bei einem Unfall (Sturz) am Arbeitsweg mit einem E-Scooter, wenn dieser auf die typischen technischen Eigenschaften eines E-Scooters zurückzuführen ist, die ein sicheres Fahren nicht gewährleisten.
10 Ob S 55/24x