Pflegegeld Stufe 7. In der gegenständlichen Entscheidung hatte sich der Oberste Gerichtshof (OGH) im Rahmen einer Herabsetzung von Pflegegeldstufe 7 auf 6 mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die dem Kläger möglichen geringfügigen Bewegungsabläufe mit den Armen bzw Händen der Pflegegeldstufe 7 entgegenstehen.
10 Ob S 105/24z