Folgende Frage wird zu den Voraussetzungen der Pflegegeldstufe 5 gestellt:
Sachverhalt
Ein funktionsbezogener Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden pro Monat ist unstrittig, dieser umfasst auch die Mobilitätshilfe im engeren Sinn (Richtwert 2x 15 Minuten pro Tag) und die Unterstützung bei der Verrichtung der Notdurft (Mindestwert 4x 15 Minuten pro Tag).