Ausnüchterung im Krankenhaus. Die Krankenversicherung ist nicht zur Gewährung (und Finanzierung) der Anstaltspflege verpflichtet, wenn die stationäre Behandlung einer versicherten Person nur ihrer Ausnüchterung dient, ohne dass eine Diagnoseerstellung oder eine Krankenbehandlung notwendig ist.
10 Ob S 10/10h