Unterbringungsrecht. Die Antrags- und Rechtsmittelbefugnis des Patientenanwalts besteht ungeachtet des Todes des Betroffenen weiter.
4 Ob 210/09z
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Unterbringungsrecht. Die Antrags- und Rechtsmittelbefugnis des Patientenanwalts besteht ungeachtet des Todes des Betroffenen weiter.
4 Ob 210/09z
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.