Das Heimvertragsgesetz stellt einen Teil des Konsumentschutzgesetzes (KSchG) dar. Es regelt in den §§ 27b bis 27i KSchG bestimmte Aspekte zivilrechtlicher Verträge zwischen den Trägern und den Bewohnern von Altenheimen, Pflegeheimen und anderen Einrichtungen, in denen wenigstens drei Menschen aufgenommen werden können (Heimverträge).
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.