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Unterliegt das Pflegegeld der Einkommenssteuer?

Pflegegeld & SozialrechtFragen aus der PraxisAufsatzDr. Martin GreifenederÖZPR 2010/51ÖZPR 2010, 46 Heft 2 v. 1.2.2010

Gemäß § 21 Abs 1 BPGG unterliegt der Bezug von Pflegegeld nicht der Einkommenssteuer.

Auch pflegende nahe Angehörige haben das an sie für die Pflege weitergegebene Pflegegeld nicht zu versteuern (Einkommenssteuerrichtlinien-EStR 2000 Rz 1616, Lohnsteuerrichtlinien-LStR 662a).

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