Das Pflegegeld ist ein monatlicher Fixbetrag, der ausschließlich von der Pflegegeldstufe und damit vom Grad der Pflegebedürftigkeit abhängig ist. Das Einkommen des Pflegebedürftigen hat daher ebenso wie seine sonstige Vermögenslage keinen Einfluss auf Anspruch und Höhe des Pflegegeldes.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.