Nahe Angehörige iSd § 21a BPGG, die bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen im Falle ihrer Verhinderung Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung erhalten können, sind nach den "Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger"
Verwandte in gerader Linie,