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In welchem Verhältnis stehen der Bewohnervertreter und der bestellte Vertreter eines Heimbewohners?

HeimAufG & UbGFragen aus der PraxisAufsatzHR Dr. Hans Peter ZierlÖZPR 2010/28ÖZPR 2010, 26 Heft 1 v. 1.1.2010

Der (gesetzliche) Bewohnervertreter und der bestellte (frei gewählte = gewillkürte) Vertreter eines Heimbewohners sind gleichberechtigt; es besteht kein Vorrang bei der Vertretungsbefugnis.

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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