vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wer nicht fragt, geht auch irr

EditorialAufsatzStefan Perner, Martin SpitzerÖJZ 2026/8ÖJZ 2026, 65 Heft 2 v. 23.1.2026

Der EuGH "sichert die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge" (Art 19 Abs 1 EUV). Letztinstanzliche innerstaatliche Gerichte müssen ihm Streitfragen des Unionsrechts daher zur Vorabentscheidung vorlegen (vgl EuGH C-283/81, CILFIT), alle anderen können

Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!