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Kaskoversicherung: Unfall beim "Driften"

EvidenzblattJudikaturJörg ZiegelbauerÖJZ 2026/84ÖJZ 2026, 288 - 290 Heft 5 v. 12.3.2026

§ 61 VersVG; Art 6.2 ABK/RV 2019

Bei der Leistungsfreiheit nach § 61 VersVG handelt es sich nicht um eine Obliegenheitsverletzung des Versicherten iSd § 6 VersVG, sondern um einen Risikoausschluss.

7 Ob 86/25k

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