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Reisekrankenversicherung - defekte PEG-Sonde

EvidenzblattJudikaturJörg ZiegelbauerÖJZ 2026/83ÖJZ 2026, 286 - 288 Heft 5 v. 12.3.2026

Art IV.A.1.1, IV.B.2.1.b, IV.A.6.1.a VB-RV

Zentrales Auslösungsmoment für eine Leistungspflicht des Versicherers in der privaten Krankenversicherung ist das Vorliegen einer Krankheit. Eine Krankheit ist ein anormaler körperlicher oder geistiger Zustand, der eine nicht ganz unerhebliche Störung körperlicher oder geistiger Funktionen mit sich bringt.

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