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Rückübertragung der Obsorge kommt nur in Betracht, wenn Kindeswohlgefährdung ausgeschlossen ist und Wiederbetrauung eindeutig dem Kindeswohl dient
Evidenzblatt
Judikatur
Christoph Brenn
ÖJZ 2026/78
ÖJZ 2026, 278 - 279
Heft 5 v. 12.3.2026
§ 176 ABGB
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