Das Budgetbegleitgesetz 2025 verfolgt ua das Ziel, die angespannte Haftsituation in Österreich durch die Forcierung der bedingten Entlassung zu entlasten. Zentrale Bestandteile sind die Abschaffung der Generalprävention bei der bedingten Entlassung und die Einrichtung von Senaten unter der Beteiligung von fachkundigen Laienrichter:innen. Der zu diesen beiden Maßnahmen in den Materialien dargestellte Reformbedarf, die Reformziele sowie die Angaben zur Eignung der Maßnahmen zur Zielerreichung werden in diesem Beitrag untersucht. Darüber hinaus werden anhand statistischer Auswertungen der Rechtsprechungspraxis im Bereich der bedingten Entlassung allfällige Potentiale für zusätzliche bedingte Entlassungen ausgelotet.

