vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kinderrechte im Strafrecht Zur Berücksichtigung des Kindeswohls bei Opfern und Tätern

BeitragAufsatzNora Kutleshi, Lena MilacherÖJZ 2026/64ÖJZ 2026, 447 - 452 Heft 8 v. 13.5.2026

Art 1 BVG Kinderrechte normiert, dass das Wohl des Kindes bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen eine vorrangige Erwägung sein muss. Art 5 BVG Kinderrechte verpflichtet zudem zu einem umfassenden Schutz von Kindern vor Gewalt. Der Beitrag untersucht, inwieweit diese verfassungsrechtlichen Vorgaben im Strafrecht sowohl aus Opfer- als auch Täterperspektive umgesetzt werden. Das Kindeswohl findet gegenwärtig in einer Vielzahl materiell-rechtlicher und strafprozessualer Bestimmungen Berücksichtigung, auch wenn es nur selten ausdrücklich so bezeichnet wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!