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Zur Haftung des Absenders nach CMR

EvidenzblattJudikaturJörg ZiegelbauerÖJZ 2026/63ÖJZ 2026, 228 - 229 Heft 4 v. 25.2.2026

Art 7 CMR

Eine Haftung nach Art 7 Abs 1 CMR setzt das Vorliegen eines gültigen Frachtbriefs voraus. Gültigkeitsvoraussetzungen für den CMR-Frachtbrief sind nach Art 5 Abs 1 CMR die Unterschrift von Absender und Frachtführer.

7 Ob 47/25z

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