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Inventarisierungsantrag des pflichtteilsberechtigten Erben

EvidenzblattJudikaturAndrew AnnerlÖJZ 2026/58ÖJZ 2026, 218 - 220 Heft 4 v. 25.2.2026

§ 778 Abs 1, § 804 ABGB; § 165 Abs 1 Z 6 AußStrG

Auch der Pflichtteilsberechtigte, der gleichzeitig als gesetzlicher Miterbe in Betracht kommt, aber (noch) keine bedingte Erbantrittserklärung abgegeben hat, ist zur Antragstellung nach § 165 Abs 1 Z 6 AußStrG legitimiert.

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