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Änderung des AVG: neue Regelungen für Großverfahren

BeitragAufsatzDaniel Ennöckl, Martin NiederhuberÖJZ 2026/50ÖJZ 2026, 328 - 331 Heft 6 v. 1.4.2026

Wie alle Regierungsabkommen der letzten 30 Jahre sieht auch jenes der aktuellen Bundesregierung vor, dass Genehmigungsverfahren beschleunigt und effizienter gestaltet werden sollen. Auch die Änderung des AVG, die Ende 2025 vom Parlament beschlossen wurde, verfolgt diesen Zweck und bringt eine Neugestaltung der Bestimmungen für Großverfahren. Kern der neuen Regelungen ist, dass zukünftig das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) als einheitliche elektronische Kundmachungsplattform für Edikte im Großverfahren fungieren wird.

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