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Klage von WhatsApp Ireland gegen den verbindlichen Beschluss 1/2021 des Europäischen Datenschutzausschusses ist zulässig

EuGH-LeitsatzkarteiJudikaturAndreas Kumin, Gregor MaderbacherÖJZ 2026/45ÖJZ 2026, 312 Heft 5 v. 12.3.2026

Der Beschluss des EuG v 7. 12. 2022, T-709/21, WhatsApp Ireland/Europäischer Datenschutzausschuss, wird aufgehoben. Die Sache wird an das EuG zur Entscheidung in der Sache zurückverwiesen.

C-97/23 P (Große Kammer)WhatsApp Ireland / Europäischer Datenschutzausschuss

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