Am 11. 12. 2025 verabschiedete der Nationalrat sowohl das 5. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (5. MILG) als auch das Zivilrechtliche Indexierungs-Anpassungsgesetz (ZIAG). Obwohl die Genese der beiden Gesetze in mehrfacher Hinsicht unterschiedlich war, sind die beiden sowohl nach ihren Regelungsinhalten als auch rechtspolitisch als Einheit zu verstehen. Sie gehen nämlich auf den Abtausch von interessenpolitisch gegenläufigen Regelungswünschen vor allem zum Fragenkreis der Wertsicherung zurück, mit dem einerseits auf das Inflationsgeschehen, andererseits auf judikative Entwicklungen reagiert werden sollte. Die beiden Novellen sind mit Jahresbeginn 2026 in Kraft getreten. In diesem Beitrag sowie in einem weiteren Beitrag, der im nächsten Heft der ÖJZ folgen wird, werden die - zum Teil durchaus komplexen - Neuerungen so verständlich wie möglich nachgezeichnet und auch einige der Fragen besprochen, die sich aus den neuen Bestimmungen ergeben.

