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Bindung des Zivilgerichts an den Ausspruch des Strafgerichts nach § 44 Abs 2 StGB

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2026/21ÖJZ 2026, 96 - 97 Heft 2 v. 23.1.2026

§ 41 Abs 1 Z 5, § 46 Z 1 VBO 1995; § 44 Abs 2 StGB

Wurde vom Strafgericht die Rechtsfolge der Ex-lege-Auflösung des Dienstverhältnisses des verurteilten Vertragsbediensteten bedingt nachgesehen, ist das Zivilgericht daran gebunden.

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