Die auch medial intensiv diskutierten Immobilieninsolvenzen der letzten Jahre haben zu einer Vielzahl an Geschädigten geführt. In einigen Fällen waren auch Banken darunter, die auf Basis von im Detail komplizierten Konstruktionen die Valuta ausgezahlt haben, ohne die versprochenen dinglichen Sicherheiten zu erhalten. Dies funktionierte nicht ohne Mitwirkung anwaltlicher Treuhänder. Das führt zur Frage der Deckung solcher Schäden durch die Vertrauensschadenversicherung der Rechtsanwaltskammern. (FN )

