§ 12a MRG
Nur die tatsächliche Ausübung eines vertraglichen Weitergaberechts anlässlich einer Unternehmensveräußerung schließt die Rechtsfolgen des § 12a MRG (§ 12 Abs 3 aF MRG) aus.
5 Ob 68/25y
§ 12a MRG
Nur die tatsächliche Ausübung eines vertraglichen Weitergaberechts anlässlich einer Unternehmensveräußerung schließt die Rechtsfolgen des § 12a MRG (§ 12 Abs 3 aF MRG) aus.
5 Ob 68/25y
