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Befugnisfehlgebrauch bei Entscheidungsspielraum

EvidenzblattJudikaturThomas HaslwanterÖJZ 2026/112ÖJZ 2026, 373 - 375 Heft 6 v. 1.4.2026

§ 302 StGB

Bindet das Gesetz die Ermessensausübung sowie den Gebrauch eines Auslegungs- und Entscheidungsspielraums an bestimmte Kriterien, setzt Befugnisfehlgebrauch voraus, dass der Beamte den vorgegebenen Rahmen überschreitet oder sich innerhalb dessen Grenzen bewegt, aber nach Kriterien entscheidet, die das Gesetz nicht vorsieht.

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