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Verfallsausspruch und dessen Vollstreckung

EvidenzblattJudikaturThomas HaslwanterÖJZ 2026/110ÖJZ 2026, 370 - 371 Heft 6 v. 1.4.2026

§ 109 Z 2 lit a, Z 2a, § 270 Abs 4 Z 2, § 409 Abs 2 StPO

In einer gekürzten Urteilsausfertigung sind die für die Befugnis zur Anordnung des Verfalls maßgebenden Umstände gem § 270 Abs 4 Z 2 StPO (iVm § 443 Abs 3 StPO) zumindest schlagwortartig festzuhalten.

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