§ 182a ZPO; § 1159 Abs 2 letzter Satz ABGB
Hatten die Parteien im erstinstanzlichen Verfahren eine unterschiedliche Rechtsauffassung zur - allein maßgeblichen - Frage der Beweislastverteilung, konnten die Parteien von der Entscheidung des BerG, die diese Frage in Anlehnung an eine jüngere Entscheidung des OGH anders löste als das ErstG, nicht überrascht sein.

