§ 226 ZPO
Werden in einer Klage mehrere Ersatzansprüche für unterschiedliche Schäden behauptet und insgesamt nur ein pauschaler Teilbetrag geltend gemacht, so muss der Kl konkret erklären, welchen Teilbetrag er davon welchem Anspruch zuordnet.
1 Ob 82/25b

