Digital gespeicherte Daten sind ein unverzichtbarer und häufig "spielentscheidender" Sachbeweis im Strafverfahren. Dementsprechend einschneidend wirken sich die mit 1. 1. 2025 in Kraft (FN ) getretenen Vorgaben für eine Sicherstellung und für eine Beschlagnahme von Daten und Datenträgern - diskutiert als "Handybeschlagnahme neu" - auf den Alltag der Strafverfolgungsbehörden aus, die zuvor Datenträger so einfach sicherstellen durften, wie jeden anderen Gegenstand. Die vom VfGH geforderte Anhebung der Voraussetzungen hat buchstäblich erst in letzter Sekunde vor Außer-Kraft-Treten der bisherigen Rechtslage den Nationalrat passiert. Den nun geltenden Bestimmungen merkt man an, dass sie Kompromisse abbilden: Sie sind kompliziert, uneinheitlich und an manchen Stellen unklar. Der vorliegende Beitrag bietet einen Überblick, nimmt einige näher in den Blick (FN ) und weist auf erste Erfahrungen in der Praxis hin. (FN )