§ 6 Abs 1 Z 5 KSchG
Eine Wertsicherung des Mietzinses nach der Entwicklung des Baukostenindex vermag weder die konkrete Kostenentwicklung unternehmerischer Vermieter noch die durchschnittliche Marktentwicklung auch nur annäherungsweise abzubilden.
§ 6 Abs 1 Z 5 KSchG
Eine Wertsicherung des Mietzinses nach der Entwicklung des Baukostenindex vermag weder die konkrete Kostenentwicklung unternehmerischer Vermieter noch die durchschnittliche Marktentwicklung auch nur annäherungsweise abzubilden.