§§ 2, 5 EFZG
Der Arbeitnehmer hat im Fall der den Anspruch auf Entgeltfortzahlung wahrenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses während einer Arbeitsverhinderung oder im Hinblick auf eine Arbeitsverhinderung Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung bis zur Erschöpfung der gesetzlichen Entgeltfortzahlungsdauer für das zuletzt begonnene Arbeitsjahr.