Im Zuge seiner Auseinandersetzung mit der Beleihung ausgegliederter Rechtsträger mit Hoheitsgewalt hat der VfGH mehrere verfassungsrechtliche Schranken errichtet. Ziel dieses Beitrags ist zu zeigen, inwieweit diese Beleihungsschranken auch für die Privatisierung von zuvor durch die Verwaltung privatwirtschaftlich besorgten Aufgaben maßgeblich sind. Dabei wird ua untersucht, welche Auswirkungen das COFAG-Erkenntnis auf den Verwaltungsbegriff des Art 20 Abs 1 B-VG zeitigt und welche Folgen damit für die Zurechnung des privatrechtlichen Handelns Privater zum Staat verbunden sind.