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Krasses Missverhältnis der Leistungen spricht für Schenkungsabsicht

EvidenzblattJudikaturAndrew AnnerlÖJZ 2025/47ÖJZ 2025, 161 - 163 Heft 3 v. 4.2.2025

§ 781 Abs 1, 2 Z 6; § 938 ABGB

Der Auffangtatbestand des § 781 Abs 2 Z 6 ABGB erfasst keine Zuwendungen, die bereits die objektiven Voraussetzungen einer (gemischten) Schenkung nach § 938 ABGB erfüllen und daher unter § 781 Abs 1 ABGB fallen können, bei denen die Anrechnung aber nur am fehlenden Schenkungswillen scheitert.

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