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Grundrecht, sich selbst zu verteidigen

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2025/296ÖJZ 2025, 1007 - 1008 Heft 16 v. 2.12.2025

Art 6 Abs 3 lit c MRK (§ 363b Abs 2 Z 1 StPO)

Verteidiger ist eine vom Besch (Angekl) verschiedene Person, auch wenn dieser RA ist.

15 Os 134/24f

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