vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Grundbuchsberichtigung nach Erbgängen und Ersitzung

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2025/192ÖJZ 2025, 612 - 613 Heft 10 v. 25.6.2025

§ 136 GBG

Voraussetzung für eine Grundbuchsberichtigung ist die mangelnde Übereinstimmung des Grundbuchs mit der wirklichen Rechtslage; sie kommt dann zur Anwendung, wenn nachträglich eine Rechtsänderung außerbücherlich eingetreten, grundbücherlich aber noch nicht durchgeführt worden ist. Der Nachweis der Unrichtigkeit ist dann erbracht, wenn die Unrichtigkeit offenkundig oder durch öffentliche Urkunden nachgewiesen ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!