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Fahrbereitschaft als schlüssig zugesicherte Eigenschaft beim Privatverkauf eines Fahrzeugs?

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2025/18ÖJZ 2025, 54 - 55 Heft 1 v. 19.12.2024

§ 929 ABGB

Ob ein Verkäufer, der nicht gewerblich mit Kraftfahrzeugen handelt, dem Käufer eines Gebrauchtwagens schlüssig die Fahrbereitschaft - und damit die Verkehrs- und Betriebssicherheit - zugesichert hat, ist nach den allgemeinen Grundsätzen der Rechtsgeschäftslehre zu prüfen.

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