§ 224 StGB (§ 88 Abs 1 und 1a UG 2002)
Die bloße Anerkennung des Rechts zur Führung eines im Ausland verliehenen akademischen Titels in Österreich sowie auf Eintragung des akademischen Grades in inl öff Urkunden verleiht diesen Urkunden lediglich Wirkung für den österr Rechtsbereich, ohne dass daraus die von § 224 StGB geforderte ges Gleichstellung (eine solche ergibt sich auch nicht aus anderen ges Bestimmungen oder zwischenstaatlichen Verträgen) abzuleiten wäre.