vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Direktklage nach § 26c Abs 6 ZÄG gegen den Haftpflichtversicherer und Verjährung

RechtsprechungJudikaturJörg ZiegelbauerÖJZ 2025/177ÖJZ 2025, 560 - 563 Heft 9 v. 6.6.2025

§ 26c Abs 6 ZÄG; § 12 Abs 1 Satz 2 VersVG; § 27 KHVG

Wenn der Geschädigte die für die erfolgversprechende Anspruchsverfolgung notwendigen Voraussetzungen ohne nennenswerte Mühe in Erfahrung bringen kann, gilt die Kenntnisnahme schon als in dem Zeitpunkt erlangt, in welchem sie ihm bei angemessener Erkundigung zuteil geworden wäre.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!